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B. Solarthermie - Bundesprogramme


  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
    Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
    Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
    verfasste Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der
    erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil
    bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das
    EEG im Strombereich bewiesen.
    Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere
    Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer
    Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind
    ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns
    erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und
    Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an
    dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
    Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Auf einen Blick:
    Das neue Wärmegesetz“ [www.bmu.de]

 

 

  • Sonstige Fördermittel der Länder (z.B. Landwirtschaft, Schulen)
  • Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de


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