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B. Solarthermie - Bundesprogramme
- Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)
Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich
Das vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
verfasste Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz soll zu einem dynamischen Ausbau der
erneuerbaren Energien im Wärmebereich führen: Von heute 6,6 Prozent soll der Anteil
bis 2020 auf 14 Prozent steigen. Dass eine solche Entwicklung möglich ist, hat das
EEG im Strombereich bewiesen.
Klima- und Ressourcenschutz, Reduzierung der Importabhängigkeit und größere
Stabilität der Energiepreise, positive Arbeitsplatzeffekte – die Vorteile erneuerbarer
Energien sind offensichtlich. Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind
ausgereifte und moderne Technik – vielfach "made in Germany". Damit machen uns
erneuerbare Energien nicht nur unabhängiger von Energieimporten und
Energiepreissteigerungen, sie fördern auch den Wirtschaftsstandort Deutschland, an
dem zukunftsfähige Arbeitsplätze entstehen.
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit „Auf einen Blick:
Das neue Wärmegesetz“ [www.bmu.de]
- Sonstige Fördermittel der Länder (z.B. Landwirtschaft, Schulen)
- Weitere Informationen unter www.solarfoerderung.de
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